Zivilrecht

Verkehrsunfall: Pflichten und richtige erste Schritte

Nach einem Verkehrsunfall zählt nicht nur der richtige erste Schritt vor Ort — auch die Frage, was Ihnen an Schadenersatz und Schmerzengeld zusteht, wird oft unterschätzt. Ich prüfe Ihren Fall und sorge dafür, dass Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung vollständig durchgesetzt werden.

Was Ihnen nach einem Unfall zusteht

Viele Betroffene wissen nicht, in welchem Umfang ihnen nach einem Verkehrsunfall tatsächlich Schadenersatz zusteht — und Versicherungen weisen von sich aus selten auf die volle Bandbreite der möglichen Ansprüche hin. Je nach Fall kommen unter anderem in Betracht:

  • Schmerzengeld für erlittene körperliche und seelische Beeinträchtigungen — die Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer der Verletzung
  • Ersatz der Reparaturkosten bzw. bei Totalschaden des Zeitwerts des Fahrzeugs
  • Verdienstentgang, wenn Sie unfallbedingt nicht arbeiten können
  • Heilungskosten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden
  • Merkantile Wertminderung des Fahrzeugs, auch nach fachgerechter Reparatur

Versicherungen regulieren diese Positionen in der Praxis oft zurückhaltend oder unvollständig. Eine anwaltliche Vertretung sorgt dafür, dass sämtliche Ihnen zustehenden Ansprüche vollständig geltend gemacht werden — nicht nur die, die die Versicherung von sich aus anerkennt.

Ihre Ansprüche unverbindlich einschätzen lassen

Rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine kurze Schilderung Ihres Falls — ich sage Ihnen, welche Ansprüche in Ihrer Situation realistisch durchsetzbar sind.

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Erstmaßnahmen am Unfallort

Nach einem Verkehrsunfall sind zunächst die Unfallstelle abzusichern und Verletzten Erste Hilfe zu leisten. Bei Personenschäden oder wenn sich die Unfallbeteiligten über den Hergang nicht einig sind, ist die Polizei zu verständigen — bei reinen Sachschäden ohne Einigung ebenfalls empfehlenswert, um den Hergang objektiv zu dokumentieren.

Pflichten nach § 4 StVO

Unfallbeteiligte müssen anhalten, den Unfallort nicht unbefugt verlassen und die zur Feststellung des Sachverhalts notwendigen Angaben machen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten — etwa das Verlassen des Unfallorts ohne Meldung — kann sowohl verwaltungsstrafrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben.

Gesetzlicher Rahmen: Zentral ist § 4 StVO (Verhalten bei Verkehrsunfällen). Die zivilrechtliche Haftung richtet sich nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) sowie den allgemeinen Schadenersatzbestimmungen des ABGB.

Europäischer Unfallbericht und Beweissicherung

Der Europäische Unfallbericht ist ein bewährtes Formular zur gemeinsamen Dokumentation des Unfallhergangs und erleichtert die spätere Schadensregulierung erheblich. Zusätzlich empfiehlt sich, Fotos von der Unfallstelle, den Schäden und der Verkehrssituation zu machen sowie Kontaktdaten allfälliger Zeugen zu notieren.

Schuldfrage nicht vor Ort klären

Am Unfallort sollte keine verbindliche Schulderklärung abgegeben werden — die endgültige Klärung der Verschuldensfrage ist oft komplexer, als es im ersten Moment erscheint, und kann rechtliche Konsequenzen für die spätere Schadensregulierung haben.

Warten kostet Sie bares Geld

Je länger Sie mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche warten, desto schwieriger wird es oft, den tatsächlichen Unfallhergang und die Schadenshöhe lückenlos zu belegen — und manche Fristen laufen bereits ab dem Unfalltag. Kontaktieren Sie mich am besten noch bevor Sie sich auf eine Zahlung der Versicherung einlassen, damit Sie nicht vorschnell einen zu niedrigen Betrag akzeptieren.

Mehr zu den einzelnen Anspruchsarten finden Sie auch auf unserer Seite zum Schadenersatz nach Verkehrsunfall. Am schnellsten geht es aber mit einem direkten Anruf — ich sage Ihnen sofort, wie Ihre Erfolgsaussichten aussehen.

Die Informationen auf dieser Website bieten einen ersten Überblick zu rechtlichen Themen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, da jeder Fall anders liegt. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie mich gerne – ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann ich für Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte keine Gewähr übernehmen, da sich Gesetze und Rechtsprechung laufend ändern.

Schmerzengeld und Schadenersatz durchsetzen

Ich prüfe Ihren Fall persönlich und sorge dafür, dass Ihnen kein zustehender Anspruch entgeht.

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