Verwaltungsrecht

Vertretung gegenüber Behörden in Mattighofen

Ob Bescheid einer Verwaltungsbehörde, Verwaltungsstrafverfahren oder Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht: Ich vertrete Ihre Rechte gegenüber staatlichen Institutionen im gesamten Innviertel.

Wenn eine Behörde in Ihr Recht eingreift

Bescheide von Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft oder anderen Verwaltungsbehörden greifen oft unmittelbar in Alltag und wirtschaftliche Tätigkeit ein — sei es eine Baugenehmigung, eine Gewerbeauflage oder eine Verwaltungsstrafe. Ich prüfe, ob ein Bescheid rechtmäßig ergangen ist, und vertrete Sie in allen Instanzen des Verwaltungsverfahrens.

Verwaltungsverfahren vor der Behörde

Bereits im Verfahren vor der Erstbehörde ist entscheidend, welche Stellungnahmen, Beweisanträge und Einwendungen fristgerecht eingebracht werden. Ich begleite Mandanten von Anfang an, um spätere Rechtsmittel gar nicht erst nötig zu machen — oder sie bestmöglich vorzubereiten.

Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht

Gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde kann grundsätzlich Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erhoben werden. Ich prüfe die Erfolgsaussichten, verfasse die Beschwerde und vertrete Sie in der mündlichen Verhandlung.

Vertretung vor den Höchstgerichten

In bestimmten Fällen ist gegen eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) möglich — etwa bei grundsätzlicher Rechtsfrage oder Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte. Ich prüfe, ob diese außerordentlichen Rechtsmittel im konkreten Fall aussichtsreich sind.

Verwaltungsstrafverfahren

Verwaltungsübertretungen — etwa im Bereich Straßenverkehr, Gewerberecht oder Baurecht — können empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. Ich prüfe Strafverfügungen und Straferkenntnisse auf ihre Rechtmäßigkeit und vertrete Sie im Einspruchsverfahren sowie vor dem Landesverwaltungsgericht.

Gesetzlicher Rahmen: Maßgeblich sind insbesondere das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) sowie die jeweiligen Materiengesetze (z. B. Baurecht, Gewerberecht, Straßenverkehrsrecht).

Typische Anlässe für verwaltungsrechtliche Vertretung

  • Bescheide zu Bau-, Gewerbe- oder Betriebsanlagengenehmigungen
  • Verwaltungsstrafverfahren, etwa im Straßenverkehrsrecht
  • Beschwerden gegen behördliche Entscheidungen beim Landesverwaltungsgericht
  • Revisionen und Beschwerden vor VwGH und VfGH

Ihre Rechte gegenüber Behörden durchsetzen

Ich prüfe Ihren Bescheid und zeige Ihnen die realistischen Optionen auf.

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